Am 6. Juni 2020 hat das Bundesamt für Gesundheit BAG ein Rahmenschutzkonzept für «Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte» erlassen, das für die Kirchgemeinden als Leitlinie für die Massnahmen dient, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen und verhindern sollen. Es können wieder Gottesdienste und Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen stattfinden. Gottesdienste und Veranstaltungen sollen jedoch – wenn immer möglich – unter Einhaltung des Personenabstands von zwei Metern abgehalten werden.