Die Kirchgemeindeversammlung - das oberste Organ der Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde wird von der Kirchenvorsteherschaft in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitschaft geleitet. Das oberste Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, die zwei Mal jährlich zusammentritt und die über alle Angelegenheiten von wesentlicher Tragweite entscheidet.