Der Vorstand des Kirchenchores hat sich aufgrund der aktuellen Covid-Situation mit der Omikronwelle sowie aufgrund der aktuell geltenden Schutzbestimmungen dafür entschieden, mit der Wiederaufnahme der Proben bis zum 7. Februar zu warten (dh. die drei geplanten Proben im Januar falllen aus). Gemäss den aktuellen Vorschriften können Proben nur unter 2G durchgeführt werden, wobei beim Singen Maskenpflicht gilt. Die Maskenpflicht kann nur aufgehoben werden, wenn alle Sängerinnen und Sänger über 2G+ verfügen. Die Maskenpflicht war mit ein Grund, weshalb sich der Vorstand für eine längere Weihnachtspause entschieden hat.
So wie alle hofft auch der Vorstand des Kirchenchores darauf, dass ein gemeinsames Singen und Auftreten bald wieder möglich sein wird. An dieser Stelle bleibt nur, allen ein gesegnetes neues Jahr zu wünschen. Möge es vielfarbig und vielstimmig werden - und mögen wir uns trotz allem geborgen und getragen wissen von guten Mächten.